Durch die unter Wasserschutzbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück wurde der Ortsgemeinde Perscheid untersagt, den Fließbrunnen in Betrieb zu nehmen.
Hintergrund:
Es wurde eine Anfrage bzw. Beschwerde bei der unteren Wasserschutzbehörde eingereicht, wo nachgefragt wurde, ob es dem Gemeinderat erlaubt sei, die Genehmigung zur Entnahme von größeren Mengen Wasser (teils bis 1000 Liter mittels Pumpen und Schlauchleitungen zu entnehmen. Dies hätte in den letzten Jahren stark zugenommen und würde auch von Personen, die nicht der Ortsgemeinde zugehörig sind genutzt.
Auf Grund dieser Beschwerde, wurde bei Recherchen durch die untere Wasserschutzbehörde festgestellt, dass die Ortsgemeinde Perscheid für diesen Fließbrunnen kein Wassernutzungsrecht besitzt, da es sich nicht um Trinkwasser handelt und hier ein Wassernutzungsrecht beantragt werden muss.
Da die Ortsgemeinde nicht gewährleisten kann, dass bei Inbetriebnahme des Brunnens weiter Wasser entnommen wird (hier kann es laut unterer Wasserschutzbehörde zu empfindlichen Bußgeldern kommen) bleibt der Brunnen vorübergehend nicht in Betrieb.
Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes wird seitens der Ortsgemeinde Perscheid ein Wasserrecht beantragt und ist bereits in die Wege geleitet.
Wir bemühen uns über die untere Wasserschutzbehörde bis zur Genehmigung eine Übergangslösung für die Betreibung des Brunnens zu erreichen.
Anmerkung:
Seitens des Gemeinderates wurde nie eine Genehmigung zur Entnahme von Wasser, sei es auch in größeren Mengen, genehmigt.
Kurt Müller
Ortsbürgermeister
Durch die unter Wasserschutzbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück wurde der Ortsgemeinde Perscheid untersagt, den Fließbrunnen in Betrieb zu nehmen.
Hintergrund:
Es wurde eine Anfrage bzw. Beschwerde bei der unteren Wasserschutzbehörde eingereicht, wo nachgefragt wurde, ob es dem Gemeinderat erlaubt sei, die Genehmigung zur Entnahme von größeren Mengen Wasser (teils bis 1000 Liter mittels Pumpen und Schlauchleitungen zu entnehmen. Dies hätte in den letzten Jahren stark zugenommen und würde auch von Personen, die nicht der Ortsgemeinde zugehörig sind genutzt.
Auf Grund dieser Beschwerde, wurde bei Recherchen durch die untere Wasserschutzbehörde festgestellt, dass die Ortsgemeinde Perscheid für diesen Fließbrunnen kein Wassernutzungsrecht besitzt, da es sich nicht um Trinkwasser handelt und hier ein Wassernutzungsrecht beantragt werden muss.
Da die Ortsgemeinde nicht gewährleisten kann, dass bei Inbetriebnahme des Brunnens weiter Wasser entnommen wird (hier kann es laut unterer Wasserschutzbehörde zu empfindlichen Bußgeldern kommen) bleibt der Brunnen vorübergehend nicht in Betrieb.
Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes wird seitens der Ortsgemeinde Perscheid ein Wasserrecht beantragt und ist bereits in die Wege geleitet.
Wir bemühen uns über die untere Wasserschutzbehörde bis zur Genehmigung eine Übergangslösung für die Betreibung des Brunnens zu erreichen.
Anmerkung:
Seitens des Gemeinderates wurde nie eine Genehmigung zur Entnahme von Wasser, sei es auch in größeren Mengen, genehmigt.
Kurt Müller
Ortsbürgermeister