Ortsgemeinde Perscheid

Rasenmähen zu nicht erlaubten Zeiten

Seitens eines Bürgers von Perscheid wurde Klage darüber geführt, dass an Feiertagen, Sonntagen und zu den Ruhezeiten innerhalb der Ortslage Rasen gemäht wird.

Ich möchte darauf hinweisen, dass lt. Landesimmissionsschutzgesetz bestimmte Geräte und Maschinen (Rasenmäher etc.) in Wohngebieten an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 20:00 und 07:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen herrscht ein ganztägiges Verbot.

Ich möchte doch bitten, sich an diese Zeiten zu halten.

Kurt Müller
Ortsbürgermeister